In diesem Artikel erfährst du, wie Vimeo Datenschutzansprüche in Bezug auf von Benutzern hochgeladene Inhalte behandelt. Informationen über die Datenschutzpraktiken von Vimeo findest du in unserer Datenschutzerklärung.
So kannst du einen einen Anspruch geltend machen
Die Nutzungsbedingungen von Vimeo verbieten Inhalte, die die Rechte Dritter, einschließlich der Datenschutzrechte, verletzen. Wenn du auf unserer Website Inhalte findest, die deiner Meinung nach deine Datenschutzrechte verletzen, kannst du entweder:
- die Person kontaktieren, die den Inhalt hochgeladen hat, und sie bitten, ihn zu entfernen; oder
- bei Vimeo über dieses Formular Beschwerde einreichen.
Alle Datenschutzansprüche müssen direkt von der beschwerdeführenden Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden. Bei der Untersuchung der Angelegenheit können wir den Antrag mit dem Benutzer teilen, der die Inhalte hochgeladen hat, und um weitere Informationen bitten. Wenn du bestimmte erforderliche oder angeforderte Informationen nicht bereitstellst, können wir deinen Anspruch ablehnen.
Wenn du einen Gerichtsbeschluss in Bezug auf die angebliche Verletzung erwirkt hast, füge diesen bitte der Vorlage bei.
In welchen Fällen ist eine Verletzung der Privatsphäre gegeben?
Wir werden in der Regel feststellen, dass eine Verletzung der Privatsphäre vorliegt, wenn mit dem fraglichen Inhalt (1) bestimmte persönliche Informationen über den Beschwerdeführer veröffentlicht werden und (2) die Veröffentlichung dieser Informationen gegen die berechtigte Erwartung an den Schutz der Privatsphäre verstößt oder anderweitig ein Gesetz in Bezug auf die Privatsphäre verletzt.
- Veröffentlichung von persönlichen Informationen
Der erste Fall tritt dann ein, wenn durch den Inhalt eindeutig identifizierbare persönliche Informationen über den Kläger veröffentlicht werden, sodass Personen, die den Inhalt betrachten, sich dessen bewusst wären, dass es sich um den Kläger handelt. Als identifizierende persönliche Informationen gelten unter Umständen:
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- das Bild oder die Stimme der Person;
- der vollständige Name der Person;
- die Kontaktdaten der Person, einschließlich Privatadresse, E-Mail oder Telefonnummer;
- Finanzdaten der Person;
- andere persönliche Informationen.
Wir werden im Allgemeinen nicht feststellen, dass die Bedingungen für den ersten Fall erfüllt sind, wenn:
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- das Video nur ein unscharfes Bild des Klägers enthält;
- das Video eine Begehung von Immobilienobjekten darstellt.
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- Angemessene Erwartung an den Schutz der Privatsphäre
Der zweite Fall tritt dann ein, wenn die Veröffentlichung persönlicher Informationen eine angemessene Erwartung an den Schutz der Privatsphäre oder andere Rechtsnormen verletzt. Bei der Prüfung, ob diese Bedingungen erfüllt sind, werden wir unter anderem die folgenden Faktoren berücksichtigen:
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- Was waren die offensichtlichen Umstände, unter denen die persönlichen Daten des Beschwerdeführers aufgenommen wurden? Wenn sich die Beschwerde auf ein Video bezieht, das an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes geringer. Handelt es sich hingegen um ein Video, das an einem privaten Ort aufgenommen wurde, z. B. in der Wohnung einer Person, ist die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes größer.
- Hat der Antragsteller stillschweigend oder ausdrücklich in die Verwendung seiner Informationen eingewilligt? Ein Video von einer Person, die ein Interview gibt, wird in der Regel nicht entfernt werden. Ebenso kann ein Schauspieler, der eine Freigabe unterschrieben hat, ein Video, auf dem er zu sehen ist, im Allgemeinen nicht entfernen lassen.
- Ist der Antragsteller eine Person des öffentlichen Lebens? Wenn ja, besteht im Allgemeinen eine reduzierte Erwartung an den Schutz der Privatsphäre.
- Wie sensibel sind die Informationen? Die Wahrscheinlichkeit, dass wir einen Verstoß feststellen, ist größer, wenn die Veröffentlichung sensible persönliche Informationen betrifft.
- Was ist der Zweck der Offenlegung? Dient sie einem legitimen Zweck wie z. B. der Verbreitung von Nachrichteninhalten? Oder dient sie ausschließlich der Schädigung? Die Praxis des sogenannten „Doxxing“ wird auf Vimeo nicht toleriert.