Nicht unbedingt. Eine Markenverletzung liegt nur vor, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht.
Ein Verweis auf eine Marke stellt keine Verletzung dar. Beispielsweise musst du vielleicht sogar auf eine Marke verweisen, wenn du eine Ware oder Dienstleistung beschreibst. Der Rechtsgrundsatz der „namentlichen lauteren Nutzung“ lässt diese Art der Nutzung zu, solange das Markenzeichen nicht länger als nötig verwendet wird.
Wir können dir keine Auskunft darüber geben, ob die von dir vorgeschlagene Nutzung als verletzend oder nicht verletzend angesehen werden kann, da jeder Fall anders ist und von einer Reihe von Faktoren abhängt. Im Zweifelsfall ist es am besten, entweder die schriftliche Genehmigung des Markeninhabers einzuholen oder das Markenmaterial überhaupt nicht zu verwenden.